Die privaten Krankenkassen übernehmen entsprechend den Vertragsmodalitäten in der Regel die Kosten für die von mir durchgeführten Behandlungen.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden diese leider nicht übernommen, so dass gesetzlich versicherte Patienten die Therapiekosten selbst tragen müssen.
Bei Interesse an einer Therapie informiere ich Sie als Selbstzahler(in) gerne in einem persönlichen Vorgespräch über die je nach erforderlichem Therapieaufwand voraussichtlich anfallenden Kosten.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Leistungen, die dort nicht oder nur unzureichend abgebildet sind, werden je nach Aufwand analog abgerechnet.
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